Familienbonus:
Bei allen Freizeiten, bei denen wir Kinderbetreuung anbieten, gilt unser Familienbonus (für nicht volljährige Kinder). Das bedeutet, dass der Aufenthalt für das dritte und jedes weitere Kind gratis ist.

Familienbonus Spezial:
Bei der Woche für alleinerziehende Familien ist bereits der Aufenthalt des zweiten und jedes weiteren Kindes gratis.

Zuschuss vom Land Oberösterreich:
Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich können für eine Freizeitteilnahme auf Schloss Klaus in manchen Bundesländern einen Zuschuss für den Familienurlaub beantragen.
Bitte dazu im Internet den Begriff „Familienurlaub“ und ihr Bundesland eingeben.

Steuerliche Absetzung von Ferienlagern für Kinder:
Soweit wir informiert sind, können Eltern von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres die Aufwendungen für das Kinderlager (oder ähnliche Kinderfreizeiten) steuerlich als Kinderbetreuungskosten absetzen. Details bitte mit dem (österreichischen) Finanzamt abklären.